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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Online-Dienste der BUT Forstsicherheit GmbH

Stand 2012

  • § 1 Allgemeines, Regelungs­gegenstand
  • § 2 Zustandekommen des Vertrages
  • § 3 Vertragsdauer
  • § 4 Nutzungsvergütung / Zahlungs­bedingungen
  • § 5 Zahlungsverzug
  • § 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  • § 7 Nutzungsrechte / Verwendungsbindung
  • § 8 Urheberrechte
  • § 9 Leistungs­verzögerung und Rückvergütung
  • § 10 Gewährleistung
  • § 11 Haftung
  • § 12 Zugriffsschutz
  • § 13 Geheimhaltung und Datenschutz
  • § 14 Sonstige Bestimmungen

§ 1 Allgemeines, Regelungs­gegenstand

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen der Vertragsparteien. Zu diesen Leistungen der BUT Forstsicherheit GmbH (im folgenden Datenbankbetreiber genannt) gehört die Bereitstellung einer Datenbank, aus der der Nutzer online über EDV-Geräte Informationsveranstaltungen abrufen kann und eines Verwaltungsdienstes für diese Informationsveranstaltungen.

2. Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge mit dem Datenbankbetreiber. Der Betreiber leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.

3. Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.

4. Der Zugriff und die umfangreichen Recherche-Möglichkeiten in den Online-Datenbanken sowie der Kundenbereich zur Verwaltung der Kundenprofile und von den Kunden eingetragener Veranstaltungen sind in Leistungsbeschreibungen erläutert und werden nachstehend Dienste genannt.

5. Der Datenbankbetreiber ist bestrebt, die vertragsgegenständlichen Datenbanken regelmäßig zu aktualisieren. Die in den jeweiligen Verträgen zwischen Datenbankbetreiber und Nutzer festgelegten Leistungen beziehen sich immer nur auf die bereits in den Datenbanken vorhandenen Daten, nicht auf eine Verpflichtung des Datenbankbetreibers, Daten erst zu beschaffen bzw. zu aktualisieren. Eine Verpflichtung zur Aktualisierung von Daten bedarf besonderer vertraglicher Vereinbarung.

6. Der Datenbankbetreiber ist berechtigt, das Leistungsangebot (insbesondere also Inhalt und Struktur der Datenbanken und zugehöriger Benutzeroberflächen) zu ändern, zu modifizieren, zu ergänzen, zu verbessern oder auch zu löschen; wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

7. Der Datenbankbetreiber ist berechtigt, wichtige Informationen, Anerkennungsverfahren und Kursinhalte betreffend, im Auftrag des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. an die Nutzer weiterzuleiten. 

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§ 2 Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten des Datenbankbetreibers kommt mit der erstmaligen Verwendung des Paßwortes zustande. Hiermit wird eine Instruktoren-Identifikationsnummer vergeben.

2. Die Nutzung der angebotenen Leistung ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach Maßgabe des vom Nutzer gewählten Tarifs in der Regel rund um die Uhr möglich. Der Betreiber behält sich allerdings vor, die Zugangshardware für Wartungsarbeiten vorübergehend abzuschalten, soweit der ordnungsgemäße Betrieb des Systems dies erfordert. Eine Gewährleistung für die Qualität der Verbindungen zu anderen Internetrechnern oder für ein bestimmtes Nachrichtenaufkommen im Internet oder eine Bandbreitengarantie übernimmt der Betreiber nicht.

3. Fehler in EDV-Programmen lassen sich nach dem Stand der Technik niemals völlig ausschließen. Der Nutzer nimmt von diesem Umstand hiermit Kenntnis.

4. Soweit der Datenbankbetreiber sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

5. Nach erfolgreicher Anerkennung durch das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V werden die Nutzerdaten (Name, Vorname, ggf. Titel, Anschrift Telefon und e-mail) an die BUT Forstsicherheit GmbH weitergegeben und die Freischaltung auf dem Online-Portal vorbereitet.

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§ 3 Vertragsdauer

1. Der Vertrag über die Nutzung der Dienste besteht über die Zeit in der die Zugangsdaten zur Datenbank gültig sind. Wird die Vereinbarung nicht gem. § 3, Abs.2 gekündigt, bleibt der Vertrag automatisch bestehen.

2. Der Vertrag ist mit einer Frist von 10 Tagen nach Ablauf der letzten vom Nutzer über das Portal beworbenen und durchgeführten Veranstaltung schriftlich kündbar.

3. Der Nutzer kann aufgrund nachgewiesener Missachtung der Einhaltung der durch das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) für die Anerkennung relevanten Parameter und Kursinhalte fristlos von der Nutzung ausgeschlossen werden.

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§ 4 Nutzungsvergütung / Zahlungsbedingungen

1. Nutzungsvergütungen für die auf die Veranstaltungen erfolgten Anmeldungen sind gemäß vorliegender Rechnung und den jeweils geltenden Preislisten des Betreibers im Nachhinein fällig. Die ausgewiesenen Beträge/Preise verstehen sich incl. der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. Der Nutzer erhält eine Rechnung für die über das System des Datenbankbetreibers erfolgten Veranstaltungs-Buchungen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Schutzgebühr für Brennholzselbstwerber-Kurse pauschal 5.78 € (exklusive 19% MwSt.) pro über die Datenbank eingegangene Veranstaltungs-Buchung und für GUV-Kurse 5.78 € (exklusive 19% MwSt.) pro über die Datenbank eingegangene Veranstaltungs-Buchung. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Wege im PDF-Format. Auf Wunsch erhält der Nutzer eine postalische Zusendung der Rechnung, in diesem Fall erhebt der Betreiber, die BUT Forstsicherheit GmbH, eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 5 € pro Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.

2. Behauptet der Nutzer, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.

3. Der Nutzer kann gegen Forderungen des Betreibers nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Einem Nutzer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen topbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Betreiber während seines Verzugs innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht erbringt.

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§ 5 Zahlungsverzug

1. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Vertragserfüllung durch den Betreiber.

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§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Nutzer hat das Recht mit den unter § 1 genannten Datenbanken während der Zeiten unter § 2 im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsrechte zu arbeiten, soweit die Datenbanken für den öffentlichen Zugriff als zugänglich gekennzeichnet ist.

2. Der Nutzer ist verpflichtet die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Betreibers nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

3. Eine direkte, mittelbare, vollständige oder partielle Nutzung der Dienste des Datenbankbetreibers durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

4. Der Nutzer ist für die Anschaffung und Einrichtung der technischen Voraussetzungen, für die Zugriffs- und übertragungsmöglichkeiten selbst verantwortlich.

5. Die Kosten aus der Nutzung des öffentlichen Kommunikationsnetzes und der Anschaffung und Instandhaltung oder Instandsetzung erforderlicher eigener Kommunikationsgeräte des Nutzers trägt dieser selbst.

6. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Kursteilnehmer mit seiner Anmeldung anerkennt, dass sein Name, Vorname und Geburtsdatum mit der Teilnehmeridentifikationsnummer für Zwecke der Authentifizierung über das online-Portal gespeichert wird.

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§ 7 Nutzungsrechte / Verwendungsbindung

1. Der Nutzer darf die Daten nur zum eigenen Gebrauch abrufen, speichern und nutzen. Jedes anderweitige Vervielfältigen, Umgestalten, Nachahmen, Kürzen, Entstellen, öffentliche Vorführen, Verbreiten, Senden, Downloaden oder sonstige Verwerten von nicht unwesentlichen Teilen der Datenbank (Datenbankinhalt und Datenbanksoftware), an denen Rechte des Betreibers oder Dritter bestehen, ist untersagt. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.
Dies gilt insbesonders für die Vordrucke der Teilnahmebescheinigungen, welche in keinster Weise verändert werden dürfen. Das Vorgenannte gilt, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird.

2. Informationsvermittlung ist nur nach gesonderter Vereinbarung gestattet

3. Die teilweise oder vollständige Erstellung von Datenbanken seitens des Betreibers unter Verwendung von Daten des Nutzers ist gestattet. Hiermit sind ausschließlich die Teilnehmerdaten des jeweiligen Nutzers gemeint. Die Datenschutzbestimmungen sind durch ihn sicher zu stellen.

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§ 8 Urheberrechte

1. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Datenbank, der Datenbanksoftware bleiben vorbehalten, soweit nicht den Nutzern einzelvertraglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden. Gleiches gilt sinngemäß für bestehende Schutzrechte Dritter an Datenbankinhalten.

2. Die Geltung möglicher weitergehender gesetzlicher Nutzungsbefugnisse zwischen Betreiber und Nutzer wird ausgeschlossen.

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§ 9 Leistungsverzögerung und Rückvergütung

1. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die von dem Datenbankbetreiber nicht zu vertreten sind, berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich angemessener Anlaufzeit, hinauszuschieben.

2. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Datenbankbetreibers liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
Im übrigen werden Entgeltanteile wegen Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der Datenbankbetreiber oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich verschuldet oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 24 Stunden erstreckt.

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§ 10 Gewährleistung

1. Der Datenbankbetreiber übernimmt keine Gewähr bezüglich des Bestands, der Vollständigkeit, der Richtigkeit des Inhalts der Informationen und Dienste und der Freiheit von Rechten Dritter. Technische Ungenauigkeiten und Schreibfehler, die den Gebrauch des Datenbankinhaltes nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen ebenfalls keine Gewährleistung. Desweiteren wird keine Gewähr dafür übernommen, daß die abgerufenen Informationen für bestimmte Zwecke des Nutzers geeignet sind.

2. Der Datenbankbetreiber behält sich das Recht vor, fehlerhafte Informationen, die ihm zur Kenntnis gelangt sind, zu berichtigen. Die Nachbesserung erfolgt online oder für den
E-Mail-Dienst per E-Mail.

3. Von jeder Gewährleistung ausgenommen sind Bestand, Eignung und Fehlerfreiheit der vom Nutzer verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und der eigenen Datenkommunikationsgeräte des Nutzers.

4. Für technisch bedingte Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Betreibers ihre Ursache haben, sowie für Schäden aus höherer Gewalt haftet der Datenbankbetreiber nicht.

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§ 11 Haftung

1. Der Betreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit, aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang vorhersehbarer Schäden begrenzt.

2. Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Nutzer durch Verlust oder Missbrauch seines Paßwortes/User -ID erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammende Daten in der Datenbank.

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§ 12 Zugriffsschutz

1. Der Betreiber teilt dem Nutzer ein individualisiertes, nur vom Nutzer zu verwendendes Paßwort zu. Die Mehrfachnutzung des Paßwortes mit nur einer Nutzerkennung ist nur in direkter Zugehörigkeit zum auf die Zugangsdaten registrierten Nutzer zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, dieses Paßwort geheimzuhalten, und dem Betreiber den Schaden zu ersetzen, der aus der unbefugten Verwendung des Paßwortes zu Lasten des Betreibers entsteht. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

2. Der Datenbankbetreiber ist berechtigt, das Paßwort aus wichtigem Grund zu ändern. Außerdem hat er das Recht, den Nutzer von der Nutzung der Dienste auszuschließen, vor allem bei Verdacht des Mißbrauchs. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

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§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, daß personenbezogene Daten von dem Betreiber während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragszweckerfüllung, insbesondere für den Zugriff durch den Nutzer auf die Datenbank und für Abrechnungszwecke notwendig und geboten ist.
Der Nutzer hat diesbezüglich ein Widerspruchsrecht ( s. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 4 Teledienst-Datenschutzverordnung).

2. Den Betreiber trifft, auf Verlangen des Nutzers, bzgl. seiner personenbezogenen gespeicherten Daten eine unentgeltliche Auskunftspflicht. Der Betreiber wird diese Daten des Nutzers nicht ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn der Betreiber Dritten gegenüber, insbesondere gegenüber staatlichen Stellen, verpflichtet ist, diese Daten zu offenbaren und der Nutzer nicht widerspricht.

3. Soweit sich der Datenbankbetreiber Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Datenbankbetreiber berechtigt, die Teilnehmerdaten an diese weiterzugeben, soweit es im Rahmen dieses Vertrages notwendig ist.

4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Nutzer, im Falle eines berechtigten geschäftlichen Interesses für diesen, zum Zwecke der Geschäftsanbahnung mit Dritten, zu kontaktieren und dabei auf die gespeicherten personenbezogenen Daten zurückzugreifen.

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§ 14 Sonstige Bestimmungen

1. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Mit der Bestellung und Zahlung des Abonnements des Datenbankbetreibers erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Erfüllungsort ist Göttingen. Als Gerichtsstand wird Göttingen vereinbart, sofern die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens sind.

3. Änderungen oder Ergänzungen der auf den AGB beruhenden Verträgen und der AGB selbst gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden.

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